Satzung
(Letztgültige Fassung vom 18. Februar 1994)


Inhaltsübersicht (
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Anmerkung: Die in eckige Klammern [gesetzten Texte] sind nicht Bestandteile des Satzungstextes. Sie dienen hier nur zur Orientierung.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (zurück)

§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit (zurück)

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft (zurück)

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft (zurück)

§ 5 Mitgliedsbeiträge (zurück)

§ 6 Organe des Vereins (zurück)

§ 7 Vorstand (zurück)

§ 8 Zuständigkeit des Vorstands (zurück)

§ 9 Wahl und Amtsdauer des Vorstands (zurück)

§ 10 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands (zurück)

§ 11. Beirat (zurück)

§ 12. Zuständigkeit des Beirats (zurück)

Der Beirat hat die Aufgabe über wichtige Vereinsangelegenheiten zu beraten und zu beschließen. Insbesondere ist er für folgende Aufgaben zuständig:

§ 13. Mitgliederversammlung (zurück)

§ 14. Einberufung der Mitgliederversammlung (zurück)

§ 15. Außerordentliche Mitgliederversammlung (zurück)

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.

§ 16. Beschlußfassung der Mitgliederversammlung (zurück)

§ 17. Auflösung des Vereins (zurück)

Mühlhausen, den 30. September 1987

Die Satzung wurde bei der Gründungsversammlung in Mühlhausen am 30. September 1987 errichtet.

Amtsgerichtliche Eintragungen:
Nr. 1: Eintrag ins Vereinsregister Der Verein "Heimatverein Reicher Ebrachgrund e.V." mit Sitz in Mühlhausen, dessen Satzung am 30. September 1987 errichtet ist, wurde am 28.01.1988 unter Nr. VR 862 in das Vereinsregister des AG Erlangen eingetragen.
Nr. 2: Neuwahl und 1. Satzungsänderung vom 19.03.1991 betreffend §7 Vorstand §16/2 und /3 Beschlußfassung der Mitgliederversammlung
Nr. 3: Neuwahl vom 18.02.1994


Letzte Änderung: 2001-01-24 (Zurück nach oben), (Zurück zu Heimatseite)
Franz F. Kachler, Horbach 14, D-96193 Wachenroth